Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Rheinland-Pfalz Donnersbergkreis Mannweiler-Cölln

Hebesätze Mannweiler-Cölln

Donnersbergkreis · AGS 07333043 · 377 Einwohner

Gewerbesteuer
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
500 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
375 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Mannweiler-Cölln setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 420 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 500 %. Der Median Donnersbergkreis liegt bei 389 %, die Differenz beträgt 31 Prozentpunkte.

Was der Wert für Mannweiler-Cölln bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Mannweiler-Cölln im höchsten Fünftel; der Satz von 420 % kommt insgesamt 243 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.125 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.489-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Mannweiler-Cölln nach Quelle

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Mannweiler-Cölln, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Mannweiler-Cölln 420 % Berichtsjahr 2024
Median Donnersbergkreis 389 % Berichtsjahr 2024 +31 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte

Von 81 Gemeinden im Donnersbergkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Mannweiler-Cölln auf Platz 75, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Donnersbergkreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Mannweiler-Cölln Grundsteuer B
Winnweiler 420 % 0 Prozentpunkte 659 %
Immesheim 421 % +1 Prozentpunkte 409 %
Ottersheim 421 % +1 Prozentpunkte 460 %
Zellertal 421 % +1 Prozentpunkte 500 %
Einselthum 418 % −2 Prozentpunkte 600 %

Ein Rechenbeispiel für Mannweiler-Cölln

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 420 % sind das 14.038,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo die Festsetzung für Mannweiler-Cölln nachzulesen ist

Mannweiler-Cölln legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Mannweiler-Cölln fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Mannweiler-Cölln

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Mannweiler-Cölln?

Der Hebesatz liegt bei 420 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 14.038,50 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Mannweiler-Cölln?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 500 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Mannweiler-Cölln hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 389 %. Mannweiler-Cölln liegt 31 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Mannweiler-Cölln legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Mannweiler-Cölln
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.