Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Rheinland-Pfalz Donnersbergkreis Winnweiler

Hebesätze Winnweiler

Donnersbergkreis · AGS 07333503 · 4.982 Einwohner

Gewerbesteuer
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
659 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
483 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Winnweiler beträgt 420 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 659 %. Der Median Donnersbergkreis liegt bei 389 %, die Differenz beträgt 31 Prozentpunkte.

Was der Wert für Winnweiler bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Winnweiler im höchsten Fünftel; der Satz von 420 % kommt insgesamt 243 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.125 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 128-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Winnweiler ausweisen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Winnweiler, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Winnweiler 420 % Berichtsjahr 2024
Median Donnersbergkreis 389 % Berichtsjahr 2024 +31 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte

Von 81 Gemeinden im Donnersbergkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Winnweiler auf Platz 75, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Winnweiler

Gemeinden im Donnersbergkreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Winnweiler Grundsteuer B
Mannweiler-Cölln 420 % 0 Prozentpunkte 500 %
Immesheim 421 % +1 Prozentpunkte 409 %
Ottersheim 421 % +1 Prozentpunkte 460 %
Zellertal 421 % +1 Prozentpunkte 500 %
Einselthum 418 % −2 Prozentpunkte 600 %

Was der Hebesatz in Winnweiler in Euro bedeutet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 420 % sind das 14.038,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Winnweiler nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Winnweiler noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Winnweiler

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Winnweiler?

Winnweiler setzt 420 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 14.038,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Winnweiler?

Winnweiler setzt die Grundsteuer B auf 659 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Winnweiler hoch?

Gemessen am Median Donnersbergkreis von 389 % liegt der Satz von Winnweiler 31 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Winnweiler. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Winnweiler
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.