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Sachsen Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Stadt Wehlen

Hebesätze Stadt Wehlen

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge · AGS 14628370 · 1.557 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Stadt Wehlen, Stadt

Gewerbesteuer
465 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
405 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
375 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

465 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Stadt Wehlen aus (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 405 %. Der Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge liegt bei 413 %, die Differenz beträgt 52 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 465 % aus.

Was der Wert für Stadt Wehlen bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Stadt Wehlen im höchsten Fünftel; der Satz von 465 % kommt insgesamt 7 mal vor. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 417 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 360-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Stadt Wehlen im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Stadt Wehlen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Stadt Wehlen 465 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Stadt Wehlen 465 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 413 % Gebietsstand 1. Januar 2026 +52 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +85 Prozentpunkte

Von 36 Gemeinden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Stadt Wehlen auf Platz 35, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Stadt Wehlen Grundsteuer B
Bad Schandau 450 % −15 Prozentpunkte 460 %
Dohma 450 % −15 Prozentpunkte 350 %
Rathmannsdorf 450 % −15 Prozentpunkte 460 %
Reinhardtsdorf-Schöna 450 % −15 Prozentpunkte 460 %
Dorfhain 440 % −25 Prozentpunkte 490 %

Gewerbesteuer in Stadt Wehlen an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 465 % sind das 15.542,63 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.841,13 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Stadt Wehlen selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Stadt Wehlen noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Stadt Wehlen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Stadt Wehlen?

Stadt Wehlen setzt 465 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 15.542,63 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Stadt Wehlen?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 405 %, gebietsstand 1. januar 2026. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Stadt Wehlen hoch?

Gemessen am Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge von 413 % liegt der Satz von Stadt Wehlen 52 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Stadt Wehlen. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Stadt Wehlen
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.