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Hebesätze Stadt Wehlen
465 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Stadt Wehlen aus (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 405 %. Der Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge liegt bei 413 %, die Differenz beträgt 52 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 465 % aus.
Was der Wert für Stadt Wehlen bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Stadt Wehlen im höchsten Fünftel; der Satz von 465 % kommt insgesamt 7 mal vor. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 417 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 360-grösste von 419 Gemeinden des Landes.
Stadt Wehlen im Zahlenvergleich
Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Stadt Wehlen | 465 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | — |
| Stadt Wehlen | 465 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | 413 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | +52 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +85 Prozentpunkte |
Von 36 Gemeinden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Stadt Wehlen auf Platz 35, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Welche Gemeinden ähnlich liegen
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Stadt Wehlen | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bad Schandau | 450 % | −15 Prozentpunkte | 460 % |
| Dohma | 450 % | −15 Prozentpunkte | 350 % |
| Rathmannsdorf | 450 % | −15 Prozentpunkte | 460 % |
| Reinhardtsdorf-Schöna | 450 % | −15 Prozentpunkte | 460 % |
| Dorfhain | 440 % | −25 Prozentpunkte | 490 % |
Gewerbesteuer in Stadt Wehlen an einem Beispiel
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 465 % sind das 15.542,63 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.841,13 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.
Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist
Zuständig für die Festsetzung ist Stadt Wehlen selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Stadt Wehlen noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Stadt Wehlen
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Stadt Wehlen?
Stadt Wehlen setzt 465 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 15.542,63 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Stadt Wehlen?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 405 %, gebietsstand 1. januar 2026. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Stadt Wehlen hoch?
Gemessen am Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge von 413 % liegt der Satz von Stadt Wehlen 52 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Stadt Wehlen. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 9. September 2026 |
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.