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Hebesätze Dohma
Für Dohma ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 450 % festgesetzt (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge liegt bei 413 %, die Differenz beträgt 37 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 450 % aus.
Wie Dohma bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Dohma im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 450 % setzen bundesweit 136 Gemeinden fest. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 404 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 328-grösste von 419 Gemeinden des Landes.
Dohma im Zahlenvergleich
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Dohma | 450 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | — |
| Dohma | 450 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | 413 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | +37 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +70 Prozentpunkte |
Von 36 Gemeinden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Dohma auf Platz 31, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Nachbarn von Dohma mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Dohma | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bad Schandau | 450 % | 0 Prozentpunkte | 460 % |
| Rathmannsdorf | 450 % | 0 Prozentpunkte | 460 % |
| Reinhardtsdorf-Schöna | 450 % | 0 Prozentpunkte | 460 % |
| Dorfhain | 440 % | −10 Prozentpunkte | 490 % |
| Sebnitz | 440 % | −10 Prozentpunkte | 451 % |
Gewerbesteuer in Dohma an einem Beispiel
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 450 % ergibt das 15.041,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.
Wer den Hebesatz in Dohma beschliesst
Zuständig für die Festsetzung ist Dohma selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Dohma noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Dohma
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Dohma?
In Dohma gilt ein Hebesatz von 450 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 15.041,25 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Dohma?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 350 %, gebietsstand 1. januar 2026. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Dohma hoch?
Gemessen am Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge von 413 % liegt der Satz von Dohma 37 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Dohma legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 9. September 2026 |
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.