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Sachsen Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Reinhardtsdorf-Schöna

Hebesätze Reinhardtsdorf-Schöna

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge · AGS 14628330 · 1.301 Einwohner

Gewerbesteuer
450 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
460 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
360 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Reinhardtsdorf-Schöna ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 450 % festgesetzt (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 460 %. Der Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge liegt bei 413 %, die Differenz beträgt 37 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 450 % aus.

Wie Reinhardtsdorf-Schöna zum Landesdurchschnitt liegt

Reinhardtsdorf-Schöna liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 136 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 450 %. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 404 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 377-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Reinhardtsdorf-Schöna ausweisen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Reinhardtsdorf-Schöna, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Reinhardtsdorf-Schöna 450 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Reinhardtsdorf-Schöna 450 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 413 % Gebietsstand 1. Januar 2026 +37 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +70 Prozentpunkte

Von 36 Gemeinden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Reinhardtsdorf-Schöna auf Platz 31, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Reinhardtsdorf-Schöna Grundsteuer B
Bad Schandau 450 % 0 Prozentpunkte 460 %
Dohma 450 % 0 Prozentpunkte 350 %
Rathmannsdorf 450 % 0 Prozentpunkte 460 %
Dorfhain 440 % −10 Prozentpunkte 490 %
Sebnitz 440 % −10 Prozentpunkte 451 %

Was der Hebesatz in Reinhardtsdorf-Schöna in Euro bedeutet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 450 % Hebesatz sind 15.041,25 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Reinhardtsdorf-Schöna nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Reinhardtsdorf-Schöna noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Reinhardtsdorf-Schöna

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Reinhardtsdorf-Schöna?

Der Hebesatz liegt bei 450 %, gebietsstand 1. januar 2026. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 15.041,25 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Reinhardtsdorf-Schöna?

460 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Gebietsstand 1. Januar 2026). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Reinhardtsdorf-Schöna hoch?

Reinhardtsdorf-Schöna liegt 37 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge von 413 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Reinhardtsdorf-Schöna. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Reinhardtsdorf-Schöna
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.