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Hebesätze Reinhardtsdorf-Schöna
Für Reinhardtsdorf-Schöna ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 450 % festgesetzt (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 460 %. Der Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge liegt bei 413 %, die Differenz beträgt 37 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 450 % aus.
Wie Reinhardtsdorf-Schöna zum Landesdurchschnitt liegt
Reinhardtsdorf-Schöna liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 136 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 450 %. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 404 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 377-grösste von 419 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Reinhardtsdorf-Schöna ausweisen
Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Reinhardtsdorf-Schöna | 450 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | — |
| Reinhardtsdorf-Schöna | 450 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | 413 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | +37 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +70 Prozentpunkte |
Von 36 Gemeinden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Reinhardtsdorf-Schöna auf Platz 31, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Welche Gemeinden ähnlich liegen
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Reinhardtsdorf-Schöna | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bad Schandau | 450 % | 0 Prozentpunkte | 460 % |
| Dohma | 450 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Rathmannsdorf | 450 % | 0 Prozentpunkte | 460 % |
| Dorfhain | 440 % | −10 Prozentpunkte | 490 % |
| Sebnitz | 440 % | −10 Prozentpunkte | 451 % |
Was der Hebesatz in Reinhardtsdorf-Schöna in Euro bedeutet
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 450 % Hebesatz sind 15.041,25 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.
Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Reinhardtsdorf-Schöna nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Reinhardtsdorf-Schöna noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Reinhardtsdorf-Schöna
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Reinhardtsdorf-Schöna?
Der Hebesatz liegt bei 450 %, gebietsstand 1. januar 2026. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 15.041,25 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Reinhardtsdorf-Schöna?
460 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Gebietsstand 1. Januar 2026). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Reinhardtsdorf-Schöna hoch?
Reinhardtsdorf-Schöna liegt 37 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge von 413 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Reinhardtsdorf-Schöna. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 9. September 2026 |
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.