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Sachsen Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Dorfhain

Hebesätze Dorfhain

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge · AGS 14628090 · 1.082 Einwohner

Gewerbesteuer
440 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
490 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
385 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

440 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Dorfhain aus (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 490 %. Der Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge liegt bei 413 %, die Differenz beträgt 27 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 440 % aus.

Was der Wert für Dorfhain bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Dorfhain im höchsten Fünftel; der Satz von 440 % kommt insgesamt 77 mal vor. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 402 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 394-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Dorfhain im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Dorfhain, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Dorfhain 440 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Dorfhain 440 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 413 % Gebietsstand 1. Januar 2026 +27 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +60 Prozentpunkte

Von 36 Gemeinden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Dorfhain auf Platz 29, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Dorfhain liegt

Gemeinden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Dorfhain Grundsteuer B
Sebnitz 440 % 0 Prozentpunkte 451 %
Müglitztal 435 % −5 Prozentpunkte 560 %
Struppen 435 % −5 Prozentpunkte 455 %
Bad Gottleuba-Berggießhübel 430 % −10 Prozentpunkte 435 %
Bad Schandau 450 % +10 Prozentpunkte 460 %

Was die Gewerbesteuer in Dorfhain konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 440 % sind das 14.707,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Dorfhain, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Dorfhain noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Dorfhain

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Dorfhain?

In Dorfhain gilt ein Hebesatz von 440 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 14.707,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Dorfhain?

490 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Gebietsstand 1. Januar 2026). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Dorfhain hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge von 413 % liegt Dorfhain 27 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Dorfhain legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Dorfhain
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.