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Hebesätze Rathmannsdorf
In Rathmannsdorf gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 450 %, gebietsstand 1. januar 2026. Die Grundsteuer B beträgt 460 %. Der Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge liegt bei 413 %, die Differenz beträgt 37 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 450 % aus.
Wo Rathmannsdorf im Vergleich steht
Der Wert von 450 % ordnet Rathmannsdorf im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 135 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 404 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 411-grösste von 419 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Rathmannsdorf im Überblick
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Rathmannsdorf | 450 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | — |
| Rathmannsdorf | 450 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | 413 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | +37 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +70 Prozentpunkte |
Von 36 Gemeinden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Rathmannsdorf auf Platz 31, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Rathmannsdorf | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bad Schandau | 450 % | 0 Prozentpunkte | 460 % |
| Dohma | 450 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Reinhardtsdorf-Schöna | 450 % | 0 Prozentpunkte | 460 % |
| Dorfhain | 440 % | −10 Prozentpunkte | 490 % |
| Sebnitz | 440 % | −10 Prozentpunkte | 451 % |
Was die Gewerbesteuer in Rathmannsdorf konkret kostet
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 450 % macht daraus 15.041,25 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Wo die Festsetzung für Rathmannsdorf nachzulesen ist
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Rathmannsdorf, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Rathmannsdorf noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Rathmannsdorf
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Rathmannsdorf?
Der Hebesatz liegt bei 450 %, gebietsstand 1. januar 2026. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 15.041,25 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Rathmannsdorf?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 460 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Rathmannsdorf hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge von 413 % liegt Rathmannsdorf 37 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Rathmannsdorf selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 9. September 2026 |
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
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