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Hebesätze Sinzheim
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Sinzheim beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 310 %. Der Median Landkreis Rastatt liegt bei 350 % und damit auf demselben Wert.
Ist der Hebesatz in Sinzheim hoch?
880 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 350 % fest. Damit liegt Sinzheim im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 340 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 222-größte von 1.101 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Sinzheim nach Quelle
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Sinzheim | 350 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Rastatt | 350 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −30 Prozentpunkte |
Von 23 Gemeinden im Landkreis Rastatt mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Sinzheim auf Platz 6, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Sinzheim | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Forbach | 350 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Hügelsheim | 350 % | 0 Prozentpunkte | 330 % |
| Iffezheim | 350 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
| Loffenau | 350 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Ötigheim | 350 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
Ein Rechenbeispiel für Sinzheim
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 350 %, also 11.698,75 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Wo die Festsetzung für Sinzheim nachzulesen ist
Sinzheim legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Sinzheim fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Was Sinzheim aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 4.139.105 Euro | 357 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 475.823 Euro | 41 Euro |
| Grundsteuer B | 1.713.518 Euro | 148 Euro |
| Grundsteuer A | 46.744 Euro | 4 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 11.608 | |
Sinzheim nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 357 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit unter dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Baden-Württemberg liegt der Median bei 518 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Sinzheim
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Sinzheim?
Der Hebesatz liegt bei 350 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 11.698,75 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Sinzheim?
Sinzheim setzt die Grundsteuer B auf 310 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Sinzheim hoch?
Gemessen am Median Landkreis Rastatt von 350 % liegt der Satz von Sinzheim genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Sinzheim durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
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