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Hebesätze Ötigheim
350 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Ötigheim aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Rastatt liegt bei 350 % und damit auf demselben Wert.
Was der Wert für Ötigheim bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Ötigheim im zweiten Fünftel; der Satz von 350 % kommt insgesamt 880 mal vor. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 340 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 531-größte von 1.101 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Ötigheim nach Quelle
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Ötigheim | 350 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Rastatt | 350 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −30 Prozentpunkte |
Von 23 Gemeinden im Landkreis Rastatt mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ötigheim auf Platz 6, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Gemeinden nahe am Wert von Ötigheim
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Ötigheim | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Forbach | 350 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Hügelsheim | 350 % | 0 Prozentpunkte | 330 % |
| Iffezheim | 350 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
| Loffenau | 350 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Sinzheim | 350 % | 0 Prozentpunkte | 310 % |
Ein Rechenbeispiel für Ötigheim
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 350 % sind das 11.698,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Ötigheim legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Ötigheim fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Wie viel Gewerbesteuer in Ötigheim tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 2.708.322 Euro | 530 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 263.989 Euro | 52 Euro |
| Grundsteuer B | 769.731 Euro | 151 Euro |
| Grundsteuer A | 8.322 Euro | 2 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 5.110 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Ötigheim im Berichtsjahr 2024 530 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Ötigheim liegt über diesem Wert. Im Land Baden-Württemberg liegt der Median bei 518 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ötigheim
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ötigheim?
Ötigheim setzt 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.698,75 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ötigheim?
350 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Ötigheim hoch?
Der Median Landkreis Rastatt liegt bei 350 %. Ötigheim liegt damit genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Ötigheim per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.