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Baden-Württemberg › Landkreis Rastatt ›Hügelsheim

Hebesätze Hügelsheim

Landkreis Rastatt · AGS 08216022 · 5.204 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Hügelsheim gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Landkreis Rastatt liegt bei 350 % und damit auf demselben Wert.

Wie Hügelsheim zum Landesdurchschnitt liegt

Hügelsheim liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 880 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 350 %. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 340 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 519-größte von 1.101 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Hügelsheim ausweisen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Hügelsheim, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Hügelsheim 350 % Berichtsjahr 2024 —
Median Landkreis Rastatt 350 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 23 Gemeinden im Landkreis Rastatt mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hügelsheim auf Platz 6, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Hügelsheim mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Rastatt mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Hügelsheim Grundsteuer B
Forbach 350 % 0 Prozentpunkte 400 %
Iffezheim 350 % 0 Prozentpunkte 360 %
Loffenau 350 % 0 Prozentpunkte 400 %
Ötigheim 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Sinzheim 350 % 0 Prozentpunkte 310 %

Was der Hebesatz in Hügelsheim in Euro bedeutet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 350 % Hebesatz sind 11.698,75 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit diesem Hebesatz ab.

Wer den Hebesatz in Hügelsheim beschließt

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Hügelsheim nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Hügelsheim noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Aufkommen der Realsteuern in Hügelsheim

Istaufkommen der Realsteuern in Hügelsheim, Berichtsjahr 2024
MerkmalBetragje Einwohner
Gewerbesteuer1.293.086 Euro259 Euro
davon Gewerbesteuerumlage158.170 Euro32 Euro
Grundsteuer B546.082 Euro109 Euro
Grundsteuer A7.756 Euro2 Euro
Einwohner am 31.12.20244.999

Je Einwohner flossen Hügelsheim im Berichtsjahr 2024 259 Euro Gewerbesteuer zu — unter dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Baden-Württemberg liegt der Median bei 518 Euro.

Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hügelsheim

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hügelsheim?

Hügelsheim setzt 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.698,75 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hügelsheim?

330 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Hügelsheim hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Rastatt von 350 % liegt Hügelsheim genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Hügelsheim. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Hügelsheim
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.