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Hebesätze Schwarzenborn
375 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Schwarzenborn aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 429 %. Der Median Landkreis Bernkastel-Wittlich liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.
Was der Wert für Schwarzenborn bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Schwarzenborn im mittleren Fünftel; der Satz von 375 % kommt insgesamt 86 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 130 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 2.245-größte von 2.301 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Schwarzenborn ausweisen
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Schwarzenborn | 375 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Bernkastel-Wittlich | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −5 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −5 Prozentpunkte |
Von 107 Gemeinden im Landkreis Bernkastel-Wittlich mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schwarzenborn auf Platz 17, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Gemeinden nahe am Wert von Schwarzenborn
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Schwarzenborn | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bettenfeld | 375 % | 0 Prozentpunkte | 388 % |
| Esch | 375 % | 0 Prozentpunkte | 370 % |
| Meerfeld | 375 % | 0 Prozentpunkte | 388 % |
| Pantenburg | 375 % | 0 Prozentpunkte | 388 % |
| Willwerscheid | 375 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
Was der Hebesatz in Schwarzenborn in Euro bedeutet
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 375 % sind das 12.534,38 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 167,13 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Schwarzenborn nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Schwarzenborn noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Aufkommen der Realsteuern in Schwarzenborn
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 13.712 Euro | 232 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 1.280 Euro | 22 Euro |
| Grundsteuer B | 5.524 Euro | 94 Euro |
| Grundsteuer A | 2.286 Euro | 39 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 59 | |
Je Einwohner flossen Schwarzenborn im Berichtsjahr 2024 232 Euro Gewerbesteuer zu — unter dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Rheinland-Pfalz liegt der Median bei 212 Euro.
Bei 59 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schwarzenborn
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schwarzenborn?
In Schwarzenborn gilt ein Hebesatz von 375 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.534,38 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schwarzenborn?
Die Grundsteuer B liegt bei 429 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Schwarzenborn hoch?
Der Median Landkreis Bernkastel-Wittlich liegt bei 380 %. Schwarzenborn liegt damit 5 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Schwarzenborn selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.