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Rheinland-Pfalz Landkreis Bernkastel-Wittlich Bettenfeld

Hebesätze Bettenfeld

Landkreis Bernkastel-Wittlich · AGS 07231009 · 664 Einwohner

Gewerbesteuer
375 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
388 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
334 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Bettenfeld setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 375 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 388 %. Der Median Landkreis Bernkastel-Wittlich liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Wie Bettenfeld zum Landesdurchschnitt liegt

Bettenfeld liegt im mittleren Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 86 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 375 %. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 130 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.007-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Bettenfeld ausweisen

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bettenfeld, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bettenfeld 375 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Bernkastel-Wittlich 380 % Berichtsjahr 2024 −5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −5 Prozentpunkte

Von 107 Gemeinden im Landkreis Bernkastel-Wittlich mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bettenfeld auf Platz 17, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Bernkastel-Wittlich mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bettenfeld Grundsteuer B
Esch 375 % 0 Prozentpunkte 370 %
Meerfeld 375 % 0 Prozentpunkte 388 %
Pantenburg 375 % 0 Prozentpunkte 388 %
Schwarzenborn 375 % 0 Prozentpunkte 429 %
Willwerscheid 375 % 0 Prozentpunkte 300 %

Was der Hebesatz in Bettenfeld in Euro bedeutet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 375 % Hebesatz sind 12.534,38 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 167,13 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo die Festsetzung für Bettenfeld nachzulesen ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Bettenfeld nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Bettenfeld noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bettenfeld

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bettenfeld?

375 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.534,38 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bettenfeld?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 388 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Bettenfeld hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Bettenfeld liegt 5 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Bettenfeld legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Bettenfeld
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.