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Hebesätze Pantenburg
In Pantenburg gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 375 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 388 %. Der Median Landkreis Bernkastel-Wittlich liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.
Was der Wert für Pantenburg bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Pantenburg im mittleren Fünftel; der Satz von 375 % kommt insgesamt 86 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 130 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.805-größte von 2.301 Gemeinden des Landes.
Pantenburg im Zahlenvergleich
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Pantenburg | 375 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Bernkastel-Wittlich | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −5 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −5 Prozentpunkte |
Von 107 Gemeinden im Landkreis Bernkastel-Wittlich mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Pantenburg auf Platz 17, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Nachbarn von Pantenburg mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Pantenburg | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bettenfeld | 375 % | 0 Prozentpunkte | 388 % |
| Esch | 375 % | 0 Prozentpunkte | 370 % |
| Meerfeld | 375 % | 0 Prozentpunkte | 388 % |
| Schwarzenborn | 375 % | 0 Prozentpunkte | 429 % |
| Willwerscheid | 375 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
Gewerbesteuer in Pantenburg an einem Beispiel
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 375 % sind das 12.534,38 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 167,13 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit diesem Hebesatz ab.
Wer den Hebesatz in Pantenburg beschließt
Zuständig für die Festsetzung ist Pantenburg selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Pantenburg noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Was Pantenburg aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 98.892 Euro | 405 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 9.230 Euro | 38 Euro |
| Grundsteuer B | 24.284 Euro | 100 Euro |
| Grundsteuer A | 4.536 Euro | 19 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 244 | |
Pantenburg nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 405 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit über dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Rheinland-Pfalz liegt der Median bei 212 Euro.
Bei 244 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Pantenburg
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Pantenburg?
375 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.534,38 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Pantenburg?
Pantenburg setzt die Grundsteuer B auf 388 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Pantenburg hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Pantenburg liegt 5 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Pantenburg legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.