Niedersachsen › Heidekreis ›Schneverdingen
Hebesätze Schneverdingen
In Schneverdingen gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Heidekreis liegt bei 400 % und damit auf demselben Wert.
Ist der Hebesatz in Schneverdingen hoch?
1.113 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 400 % fest. Damit liegt Schneverdingen im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 490 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 99-größte von 941 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Schneverdingen nach Quelle
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Schneverdingen | 400 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Heidekreis | 400 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
Von 23 Gemeinden im Heidekreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schneverdingen auf Platz 12, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Wie die Umgebung von Schneverdingen liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Schneverdingen | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Lindwedel | 400 % | 0 Prozentpunkte | 520 % |
| Neuenkirchen | 400 % | 0 Prozentpunkte | 450 % |
| Wietzendorf | 400 % | 0 Prozentpunkte | 420 % |
| Ahlden (Aller) | 390 % | −10 Prozentpunkte | 480 % |
| Bad Fallingbostel | 390 % | −10 Prozentpunkte | 450 % |
Ein Rechenbeispiel für Schneverdingen
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 400 %, also 13.370,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit diesem Hebesatz ab.
Welche Satzung gilt
Schneverdingen legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Schneverdingen fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Was Schneverdingen aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 11.963.852 Euro | 629 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 1.046.837 Euro | 55 Euro |
| Grundsteuer B | 3.599.996 Euro | 189 Euro |
| Grundsteuer A | 294.013 Euro | 15 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 19.016 | |
Schneverdingen nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 629 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit über dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Niedersachsen liegt der Median bei 468 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schneverdingen
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schneverdingen?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schneverdingen?
465 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Schneverdingen hoch?
Der Median Heidekreis liegt bei 400 %. Schneverdingen liegt damit genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Schneverdingen per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.