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Niedersachsen Heidekreis Ahlden (Aller), Flecken

Hebesätze Ahlden (Aller), Flecken

Heidekreis · AGS 03358001 · 1.587 Einwohner

Gewerbesteuer
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
480 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
480 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Ahlden (Aller), Flecken setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 390 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 480 %. Der Median Heidekreis liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Was der Wert für Ahlden (Aller), Flecken bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Ahlden (Aller), Flecken im vierten Fünftel; der Satz von 390 % kommt insgesamt 444 mal vor. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 408 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 587-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Ahlden (Aller), Flecken im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Ahlden (Aller), Flecken, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Ahlden (Aller), Flecken 390 % Berichtsjahr 2024
Median Heidekreis 400 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 23 Gemeinden im Heidekreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ahlden (Aller), Flecken auf Platz 7, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Ahlden (Aller), Flecken

Gemeinden im Heidekreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Ahlden (Aller), Flecken Grundsteuer B
Bad Fallingbostel 390 % 0 Prozentpunkte 450 %
Bispingen 390 % 0 Prozentpunkte 410 %
Frankenfeld 390 % 0 Prozentpunkte 490 %
Hodenhagen 390 % 0 Prozentpunkte 440 %
Lindwedel 400 % +10 Prozentpunkte 520 %

Gewerbesteuer in Ahlden (Aller), Flecken an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 390 % sind das 13.035,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Ahlden (Aller), Flecken selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Ahlden (Aller), Flecken noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ahlden (Aller), Flecken

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ahlden (Aller), Flecken?

Der Hebesatz liegt bei 390 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.035,75 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ahlden (Aller), Flecken?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 480 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Ahlden (Aller), Flecken hoch?

Der Median Heidekreis liegt bei 400 %. Ahlden (Aller), Flecken liegt damit 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Ahlden (Aller), Flecken per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Ahlden (Aller), Flecken
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.