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Niedersachsen Heidekreis Bad Fallingbostel

Hebesätze Bad Fallingbostel

Heidekreis · AGS 03358008 · 12.306 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Bad Fallingbostel, Stadt

Gewerbesteuer
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Bad Fallingbostel gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 390 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 450 %. Der Median Heidekreis liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Bad Fallingbostel bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Bad Fallingbostel im vierten Fünftel. Denselben Satz von 390 % setzen bundesweit 444 Gemeinden fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 408 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 170-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Bad Fallingbostel im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bad Fallingbostel, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bad Fallingbostel 390 % Berichtsjahr 2024
Median Heidekreis 400 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 23 Gemeinden im Heidekreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bad Fallingbostel auf Platz 7, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Bad Fallingbostel liegt

Gemeinden im Heidekreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bad Fallingbostel Grundsteuer B
Ahlden (Aller), Flecken 390 % 0 Prozentpunkte 480 %
Bispingen 390 % 0 Prozentpunkte 410 %
Frankenfeld 390 % 0 Prozentpunkte 490 %
Hodenhagen 390 % 0 Prozentpunkte 440 %
Lindwedel 400 % +10 Prozentpunkte 520 %

Was die Gewerbesteuer in Bad Fallingbostel konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 390 % ergibt das 13.035,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Bad Fallingbostel, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Bad Fallingbostel noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bad Fallingbostel

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bad Fallingbostel?

390 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.035,75 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bad Fallingbostel?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 450 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Bad Fallingbostel hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 400 %. Bad Fallingbostel liegt 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Bad Fallingbostel selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Bad Fallingbostel
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.