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Hebesätze Schiltach
In Schiltach gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 320 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 280 %. Der Median Landkreis Rottweil liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.
Wo Schiltach im Vergleich steht
Der Wert von 320 % ordnet Schiltach im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 434 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 10 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 673-größte von 1.101 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Schiltach vorliegen
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Schiltach | 320 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Rottweil | 340 % | Berichtsjahr 2024 | −20 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −60 Prozentpunkte |
Von 21 Gemeinden im Landkreis Rottweil mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schiltach auf Platz 1, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.
Gemeinden nahe am Wert von Schiltach
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Schiltach | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Deißlingen | 330 % | +10 Prozentpunkte | 340 % |
| Bösingen | 340 % | +20 Prozentpunkte | 340 % |
| Dornhan | 340 % | +20 Prozentpunkte | 370 % |
| Dunningen | 340 % | +20 Prozentpunkte | 330 % |
| Eschbronn | 340 % | +20 Prozentpunkte | 385 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Schiltach anfällt
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 320 % macht daraus 10.696,00 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit diesem Hebesatz ab.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Schiltach und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Schiltach ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Wie viel Gewerbesteuer in Schiltach tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 30.546.787 Euro | 8.685 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 3.310.042 Euro | 941 Euro |
| Grundsteuer B | 450.464 Euro | 128 Euro |
| Grundsteuer A | 17.420 Euro | 5 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 3.517 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Schiltach im Berichtsjahr 2024 8.685 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Schiltach liegt über diesem Wert. Im Land Baden-Württemberg liegt der Median bei 518 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schiltach
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schiltach?
Der Hebesatz liegt bei 320 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 10.696,00 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schiltach?
Die Grundsteuer B liegt bei 280 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Schiltach hoch?
Schiltach liegt 20 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Rottweil von 340 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Schiltach legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.