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Hebesätze Eschbronn
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Eschbronn beträgt 340 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 385 %. Der Median Landkreis Rottweil liegt bei 340 % und damit auf demselben Wert.
Was der Wert für Eschbronn bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Eschbronn im niedrigsten Fünftel; der Satz von 340 % kommt insgesamt 545 mal vor. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 62 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 910-größte von 1.101 Gemeinden des Landes.
Eschbronn im Zahlenvergleich
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Eschbronn | 340 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Rottweil | 340 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −40 Prozentpunkte |
Von 21 Gemeinden im Landkreis Rottweil mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Eschbronn auf Platz 3, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Gemeinden nahe am Wert von Eschbronn
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Eschbronn | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bösingen | 340 % | 0 Prozentpunkte | 340 % |
| Dornhan | 340 % | 0 Prozentpunkte | 370 % |
| Dunningen | 340 % | 0 Prozentpunkte | 330 % |
| Hardt | 340 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Schenkenzell | 340 % | 0 Prozentpunkte | 340 % |
Gewerbesteuer in Eschbronn an einem Beispiel
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 340 % sind das 11.364,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Zuständig für die Festsetzung ist Eschbronn selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Eschbronn noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Aufkommen der Realsteuern in Eschbronn
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 638.918 Euro | 306 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 62.793 Euro | 30 Euro |
| Grundsteuer B | 233.275 Euro | 112 Euro |
| Grundsteuer A | 25.140 Euro | 12 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 2.085 | |
Je Einwohner flossen Eschbronn im Berichtsjahr 2024 306 Euro Gewerbesteuer zu — unter dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Baden-Württemberg liegt der Median bei 518 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Eschbronn
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Eschbronn?
Eschbronn setzt 340 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.364,50 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Eschbronn?
Eschbronn setzt die Grundsteuer B auf 385 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Eschbronn hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Rottweil von 340 % liegt Eschbronn genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Eschbronn selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.