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Baden-Württemberg › Landkreis Rottweil ›Eschbronn

Hebesätze Eschbronn

Landkreis Rottweil · AGS 08325071 · 2.109 Einwohner

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
385 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
550 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Eschbronn beträgt 340 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 385 %. Der Median Landkreis Rottweil liegt bei 340 % und damit auf demselben Wert.

Was der Wert für Eschbronn bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Eschbronn im niedrigsten Fünftel; der Satz von 340 % kommt insgesamt 545 mal vor. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 62 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 910-größte von 1.101 Gemeinden des Landes.

Eschbronn im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Eschbronn, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Eschbronn 340 % Berichtsjahr 2024 —
Median Landkreis Rottweil 340 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 21 Gemeinden im Landkreis Rottweil mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Eschbronn auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Eschbronn

Gemeinden im Landkreis Rottweil mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Eschbronn Grundsteuer B
Bösingen 340 % 0 Prozentpunkte 340 %
Dornhan 340 % 0 Prozentpunkte 370 %
Dunningen 340 % 0 Prozentpunkte 330 %
Hardt 340 % 0 Prozentpunkte 350 %
Schenkenzell 340 % 0 Prozentpunkte 340 %

Gewerbesteuer in Eschbronn an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 340 % sind das 11.364,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Eschbronn selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Eschbronn noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Aufkommen der Realsteuern in Eschbronn

Istaufkommen der Realsteuern in Eschbronn, Berichtsjahr 2024
MerkmalBetragje Einwohner
Gewerbesteuer638.918 Euro306 Euro
davon Gewerbesteuerumlage62.793 Euro30 Euro
Grundsteuer B233.275 Euro112 Euro
Grundsteuer A25.140 Euro12 Euro
Einwohner am 31.12.20242.085

Je Einwohner flossen Eschbronn im Berichtsjahr 2024 306 Euro Gewerbesteuer zu — unter dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Baden-Württemberg liegt der Median bei 518 Euro.

Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Eschbronn

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Eschbronn?

Eschbronn setzt 340 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.364,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Eschbronn?

Eschbronn setzt die Grundsteuer B auf 385 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Eschbronn hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Rottweil von 340 % liegt Eschbronn genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Eschbronn selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Eschbronn
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.