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Baden-Württemberg Landkreis Rottweil Deißlingen

Hebesätze Deißlingen

Landkreis Rottweil · AGS 08325072 · 6.325 Einwohner

Gewerbesteuer
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Deißlingen gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 330 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 340 %. Der Median Landkreis Rottweil liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Deißlingen hoch?

429 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 330 % fest. Damit liegt Deißlingen im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 27 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 419-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Deißlingen im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Deißlingen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Deißlingen 330 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Rottweil 340 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte

Von 21 Gemeinden im Landkreis Rottweil mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Deißlingen auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Nachbarn von Deißlingen mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Rottweil mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Deißlingen Grundsteuer B
Bösingen 340 % +10 Prozentpunkte 340 %
Dornhan 340 % +10 Prozentpunkte 370 %
Dunningen 340 % +10 Prozentpunkte 330 %
Eschbronn 340 % +10 Prozentpunkte 385 %
Hardt 340 % +10 Prozentpunkte 350 %

Was die Gewerbesteuer in Deißlingen konkret kostet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 330 %, also 11.030,25 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Deißlingen beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Deißlingen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Deißlingen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Deißlingen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Deißlingen?

Der Hebesatz liegt bei 330 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 11.030,25 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Deißlingen?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 340 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Deißlingen hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Rottweil von 340 % liegt Deißlingen 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Deißlingen legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Deißlingen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.