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Sachsen Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Sebnitz

Hebesätze Sebnitz

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge · AGS 14628360 · 9.418 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Sebnitz, Stadt

Gewerbesteuer
440 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
451 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
367 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

440 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Sebnitz aus (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 451 %. Der Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge liegt bei 413 %, die Differenz beträgt 27 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 440 % aus.

Wie Sebnitz zum Landesdurchschnitt liegt

Sebnitz liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 77 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 440 %. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 402 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 73-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Sebnitz vorliegen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Sebnitz, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Sebnitz 440 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Sebnitz 440 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 413 % Gebietsstand 1. Januar 2026 +27 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +60 Prozentpunkte

Von 36 Gemeinden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Sebnitz auf Platz 29, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Gemeinden nahe am Wert von Sebnitz

Gemeinden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Sebnitz Grundsteuer B
Dorfhain 440 % 0 Prozentpunkte 490 %
Müglitztal 435 % −5 Prozentpunkte 560 %
Struppen 435 % −5 Prozentpunkte 455 %
Bad Gottleuba-Berggießhübel 430 % −10 Prozentpunkte 435 %
Bad Schandau 450 % +10 Prozentpunkte 460 %

Wie viel Gewerbesteuer in Sebnitz anfällt

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 440 % Hebesatz sind 14.707,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Sebnitz und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Sebnitz ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Sebnitz

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Sebnitz?

440 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Gebietsstand 1. Januar 2026). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 14.707,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Sebnitz?

Die Grundsteuer B liegt bei 451 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Sebnitz hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 413 %. Sebnitz liegt 27 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Sebnitz legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Sebnitz
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.