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Hebesätze Regnitzlosau
Regnitzlosau setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Hof liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.
Wo Regnitzlosau im Vergleich steht
Der Wert von 350 % ordnet Regnitzlosau im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 879 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.233-größte von 2.056 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Regnitzlosau ausweisen
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Regnitzlosau | 350 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Hof | 340 % | Berichtsjahr 2024 | +10 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −30 Prozentpunkte |
Von 27 Gemeinden im Landkreis Hof mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Regnitzlosau auf Platz 20, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.
Nachbarn von Regnitzlosau mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Regnitzlosau | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Weißdorf | 350 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
| Bad Steben | 345 % | −5 Prozentpunkte | 345 % |
| Köditz | 345 % | −5 Prozentpunkte | 345 % |
| Berg | 360 % | +10 Prozentpunkte | 360 % |
| Gattendorf | 360 % | +10 Prozentpunkte | 360 % |
Was der Hebesatz in Regnitzlosau in Euro bedeutet
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 350 % macht daraus 11.698,75 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das mit eigenen Zahlen im Gewerbesteuer-Rechner.
Wer den Hebesatz in Regnitzlosau beschließt
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Regnitzlosau nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Regnitzlosau noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Was Regnitzlosau aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 358.677 Euro | 161 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 32.061 Euro | 14 Euro |
| Grundsteuer B | 242.484 Euro | 109 Euro |
| Grundsteuer A | 38.434 Euro | 17 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 2.226 | |
Regnitzlosau nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 161 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit unter dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Bayern liegt der Median bei 453 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Regnitzlosau
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Regnitzlosau?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Regnitzlosau?
Die Grundsteuer B liegt bei 380 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Regnitzlosau hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Hof von 340 % liegt Regnitzlosau 10 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Regnitzlosau durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.