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Bayern Landkreis Bad Kissingen Maßbach

Hebesätze Maßbach

Landkreis Bad Kissingen · AGS 09672131 · 4.370 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Maßbach, M

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Maßbach ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Landkreis Bad Kissingen liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wo Maßbach im Vergleich steht

Der Wert von 350 % ordnet Maßbach im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 879 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 672-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Maßbach vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Maßbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Maßbach 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Bad Kissingen 370 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 26 Gemeinden im Landkreis Bad Kissingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Maßbach auf Platz 6, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Maßbach mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Bad Kissingen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Maßbach Grundsteuer B
Aura a.d.Saale 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Elfershausen 350 % 0 Prozentpunkte 340 %
Fuchsstadt 350 % 0 Prozentpunkte 340 %
Oberleichtersbach 350 % 0 Prozentpunkte 300 %
Wildflecken 350 % 0 Prozentpunkte 360 %

Wie viel Gewerbesteuer in Maßbach anfällt

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 350 % macht daraus 11.698,75 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Maßbach beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Maßbach und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Maßbach ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Maßbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Maßbach?

Maßbach setzt 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.698,75 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Maßbach?

Maßbach setzt die Grundsteuer B auf 330 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Maßbach hoch?

Der Median Landkreis Bad Kissingen liegt bei 370 %. Maßbach liegt damit 20 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Maßbach legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Maßbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.