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Bayern › Landkreis Neumarkt i.d.OPf. ›Pyrbaum

Hebesätze Pyrbaum

Landkreis Neumarkt i.d.OPf. · AGS 09373156 · 5.812 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Pyrbaum, M

Gewerbesteuer
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

320 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Pyrbaum aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 320 %. Der Median Landkreis Neumarkt i.d.OPf. liegt bei 320 % und damit auf demselben Wert.

Wie Pyrbaum zum Landesdurchschnitt liegt

Pyrbaum liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 435 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 320 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 301 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 466-größte von 2.056 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Pyrbaum ausweisen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Pyrbaum, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Pyrbaum 320 % Berichtsjahr 2024 —
Median Landkreis Neumarkt i.d.OPf. 320 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −60 Prozentpunkte

Von 19 Gemeinden im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Pyrbaum auf Platz 8, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Wie die Umgebung von Pyrbaum liegt

Gemeinden im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Pyrbaum Grundsteuer B
Lauterhofen 320 % 0 Prozentpunkte 320 %
Parsberg 320 % 0 Prozentpunkte 310 %
Velburg 320 % 0 Prozentpunkte 320 %
Dietfurt a.d.Altmühl 325 % +5 Prozentpunkte 325 %
Hohenfels 325 % +5 Prozentpunkte 330 %

Was der Hebesatz in Pyrbaum in Euro bedeutet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 320 % Hebesatz sind 10.696,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.

Welche Satzung gilt

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Pyrbaum nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Pyrbaum noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Aufkommen der Realsteuern in Pyrbaum

Istaufkommen der Realsteuern in Pyrbaum, Berichtsjahr 2024
MerkmalBetragje Einwohner
Gewerbesteuer2.421.463 Euro412 Euro
davon Gewerbesteuerumlage374.417 Euro64 Euro
Grundsteuer B514.542 Euro88 Euro
Grundsteuer A34.377 Euro6 Euro
Einwohner am 31.12.20245.872

Je Einwohner flossen Pyrbaum im Berichtsjahr 2024 412 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Bayern liegt der Median bei 453 Euro.

Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Pyrbaum

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Pyrbaum?

320 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 10.696,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Pyrbaum?

320 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Pyrbaum hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 320 %. Pyrbaum liegt genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Pyrbaum durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Pyrbaum
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.