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Bayern Landkreis Neumarkt i.d.OPf. Hohenfels

Hebesätze Hohenfels

Landkreis Neumarkt i.d.OPf. · AGS 09373134 · 2.298 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Hohenfels, M

Gewerbesteuer
325 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Hohenfels ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 325 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Landkreis Neumarkt i.d.OPf. liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Hohenfels hoch?

63 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 325 % fest. Damit liegt Hohenfels im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 554 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.216-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Hohenfels im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Hohenfels, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Hohenfels 325 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Neumarkt i.d.OPf. 320 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −55 Prozentpunkte

Von 19 Gemeinden im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hohenfels auf Platz 12, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Hohenfels

Gemeinden im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Hohenfels Grundsteuer B
Dietfurt a.d.Altmühl 325 % 0 Prozentpunkte 325 %
Berngau 330 % +5 Prozentpunkte 330 %
Freystadt 330 % +5 Prozentpunkte 300 %
Lauterhofen 320 % −5 Prozentpunkte 320 %
Lupburg 330 % +5 Prozentpunkte 330 %

Was die Gewerbesteuer in Hohenfels konkret kostet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 325 %, also 10.863,13 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.838,38 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Hohenfels, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Hohenfels noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hohenfels

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hohenfels?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 325 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 10.863,13 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hohenfels?

330 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Hohenfels hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Neumarkt i.d.OPf. von 320 % liegt Hohenfels 5 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Hohenfels. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Hohenfels
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.