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Nordrhein-Westfalen Kreis Minden-Lübbecke Porta Westfalica

Hebesätze Porta Westfalica

Kreis Minden-Lübbecke · AGS 05770032 · 36.347 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Porta Westfalica, Stadt

Gewerbesteuer
460 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
530 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
245 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Porta Westfalica gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 460 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 530 %. Der Median Kreis Minden-Lübbecke liegt bei 422 %, die Differenz beträgt 38 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Porta Westfalica hoch?

43 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 460 % fest. Damit liegt Porta Westfalica im höchsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 211 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 115-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Porta Westfalica im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Porta Westfalica, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Porta Westfalica 460 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Minden-Lübbecke 422 % Berichtsjahr 2024 +38 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +80 Prozentpunkte

Von 11 Gemeinden im Kreis Minden-Lübbecke mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Porta Westfalica auf Platz 10, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Porta Westfalica

Gemeinden im Kreis Minden-Lübbecke mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Porta Westfalica Grundsteuer B
Minden 460 % 0 Prozentpunkte 501 %
Hille 434 % −26 Prozentpunkte 580 %
Bad Oeynhausen 432 % −28 Prozentpunkte 552 %
Petershagen 423 % −37 Prozentpunkte 550 %
Espelkamp 422 % −38 Prozentpunkte 579 %

Was die Gewerbesteuer in Porta Westfalica konkret kostet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 460 %, also 15.375,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.674,00 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Porta Westfalica, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Porta Westfalica noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Porta Westfalica

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Porta Westfalica?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 460 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 15.375,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Porta Westfalica?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 530 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Porta Westfalica hoch?

Der Median Kreis Minden-Lübbecke liegt bei 422 %. Porta Westfalica liegt damit 38 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Porta Westfalica legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Porta Westfalica
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.