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Nordrhein-Westfalen Kreis Minden-Lübbecke Minden

Hebesätze Minden

Kreis Minden-Lübbecke · AGS 05770024 · 82.892 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Minden, Stadt

Gewerbesteuer
460 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
501 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
303 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

460 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Minden aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 501 %. Der Median Kreis Minden-Lübbecke liegt bei 422 %, die Differenz beträgt 38 Prozentpunkte.

Wo Minden im Vergleich steht

Der Wert von 460 % ordnet Minden im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 42 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 211 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 37-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Minden nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Minden, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Minden 460 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Minden-Lübbecke 422 % Berichtsjahr 2024 +38 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +80 Prozentpunkte

Von 11 Gemeinden im Kreis Minden-Lübbecke mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Minden auf Platz 10, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Minden liegt

Gemeinden im Kreis Minden-Lübbecke mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Minden Grundsteuer B
Porta Westfalica 460 % 0 Prozentpunkte 530 %
Hille 434 % −26 Prozentpunkte 580 %
Bad Oeynhausen 432 % −28 Prozentpunkte 552 %
Petershagen 423 % −37 Prozentpunkte 550 %
Espelkamp 422 % −38 Prozentpunkte 579 %

Ein Rechenbeispiel für Minden

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 460 % macht daraus 15.375,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.674,00 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Minden legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Minden fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Minden

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Minden?

In Minden gilt ein Hebesatz von 460 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 15.375,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Minden?

Die Grundsteuer B liegt bei 501 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Minden hoch?

Im Vergleich zum Median Kreis Minden-Lübbecke von 422 % liegt Minden 38 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Minden per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Minden
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.