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Nordrhein-Westfalen Kreis Minden-Lübbecke Espelkamp

Hebesätze Espelkamp

Kreis Minden-Lübbecke · AGS 05770008 · 25.202 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Espelkamp, Stadt

Gewerbesteuer
422 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
579 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
297 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Espelkamp ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 422 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 579 %. Der Median Kreis Minden-Lübbecke liegt bei 422 % und damit auf demselben Wert.

Wie Espelkamp zum Landesdurchschnitt liegt

Espelkamp liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 5 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 422 %. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 93 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 171-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Espelkamp im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Espelkamp, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Espelkamp 422 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Minden-Lübbecke 422 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +42 Prozentpunkte

Von 11 Gemeinden im Kreis Minden-Lübbecke mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Espelkamp auf Platz 6, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Wie die Umgebung von Espelkamp liegt

Gemeinden im Kreis Minden-Lübbecke mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Espelkamp Grundsteuer B
Petershagen 423 % +1 Prozentpunkte 550 %
Hüllhorst 418 % −4 Prozentpunkte 493 %
Preußisch Oldendorf 418 % −4 Prozentpunkte 708 %
Lübbecke 417 % −5 Prozentpunkte 429 %
Stemwede 417 % −5 Prozentpunkte 501 %

Was die Gewerbesteuer in Espelkamp konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 422 % Hebesatz sind 14.105,35 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.403,85 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Espelkamp, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Espelkamp noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Espelkamp

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Espelkamp?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 422 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 14.105,35 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Espelkamp?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 579 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Espelkamp hoch?

Der Median Kreis Minden-Lübbecke liegt bei 422 %. Espelkamp liegt damit genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Espelkamp selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Espelkamp
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.