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Nordrhein-Westfalen Kreis Minden-Lübbecke Petershagen

Hebesätze Petershagen

Kreis Minden-Lübbecke · AGS 05770028 · 25.230 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Petershagen, Stadt

Gewerbesteuer
423 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
550 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Petershagen gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 423 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 550 %. Der Median Kreis Minden-Lübbecke liegt bei 422 %, die Differenz beträgt 1 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Petershagen hoch?

4 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 423 % fest. Damit liegt Petershagen im höchsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen steht die Gemeinde auf Platz 97 von 396, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 170-grösste von 396 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Petershagen im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Petershagen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Petershagen 423 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Minden-Lübbecke 422 % Berichtsjahr 2024 +1 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +43 Prozentpunkte

Von 11 Gemeinden im Kreis Minden-Lübbecke mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Petershagen auf Platz 7, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Kreis Minden-Lübbecke mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Petershagen Grundsteuer B
Espelkamp 422 % −1 Prozentpunkte 579 %
Hüllhorst 418 % −5 Prozentpunkte 493 %
Preußisch Oldendorf 418 % −5 Prozentpunkte 708 %
Lübbecke 417 % −6 Prozentpunkte 429 %
Stemwede 417 % −6 Prozentpunkte 501 %

Was die Gewerbesteuer in Petershagen konkret kostet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 423 %, also 14.138,78 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.437,27 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Petershagen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Petershagen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Petershagen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Petershagen?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 423 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 14.138,78 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Petershagen?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 550 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Petershagen hoch?

Gemessen am Median Kreis Minden-Lübbecke von 422 % liegt der Satz von Petershagen 1 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Petershagen per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Petershagen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.