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Hebesätze Pöcking
Pöcking setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 240 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Landkreis Starnberg liegt bei 325 %, die Differenz beträgt 85 Prozentpunkte.
Was der Wert für Pöcking bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Pöcking im niedrigsten Fünftel; der Satz von 240 % kommt insgesamt 8 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 5 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 495-größte von 2.056 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Pöcking ausweisen
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Pöcking | 240 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Starnberg | 325 % | Berichtsjahr 2024 | −85 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −140 Prozentpunkte |
Von 14 Gemeinden im Landkreis Starnberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Pöcking auf Platz 1, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Wie die Umgebung von Pöcking liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Pöcking | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Feldafing | 290 % | +50 Prozentpunkte | 375 % |
| Seefeld | 300 % | +60 Prozentpunkte | 290 % |
| Tutzing | 300 % | +60 Prozentpunkte | 340 % |
| Krailling | 310 % | +70 Prozentpunkte | 340 % |
| Andechs | 320 % | +80 Prozentpunkte | 310 % |
Was der Hebesatz in Pöcking in Euro bedeutet
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 240 % sind das 8.022,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 4.679,50 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das mit eigenen Zahlen im Gewerbesteuer-Rechner.
Welche Satzung gilt
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Pöcking nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Pöcking noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Wie viel Gewerbesteuer in Pöcking tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 6.413.268 Euro | 1.147 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 1.221.306 Euro | 219 Euro |
| Grundsteuer B | 941.084 Euro | 168 Euro |
| Grundsteuer A | 24.253 Euro | 4 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 5.589 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Pöcking im Berichtsjahr 2024 1.147 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Pöcking liegt über diesem Wert. Im Land Bayern liegt der Median bei 453 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Pöcking
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Pöcking?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 240 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 8.022,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Pöcking?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 330 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Pöcking hoch?
Gemessen am Median Landkreis Starnberg von 325 % liegt der Satz von Pöcking 85 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Pöcking durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.