Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Bayern Landkreis Starnberg Seefeld

Hebesätze Seefeld

Landkreis Starnberg · AGS 09188132 · 7.684 Einwohner

Gewerbesteuer
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
290 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
290 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Seefeld beträgt 300 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 290 %. Der Median Landkreis Starnberg liegt bei 325 %, die Differenz beträgt 25 Prozentpunkte.

Wo Seefeld im Vergleich steht

Der Wert von 300 % ordnet Seefeld im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 242 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 47 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 333-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Seefeld im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Seefeld, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Seefeld 300 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Starnberg 325 % Berichtsjahr 2024 −25 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −80 Prozentpunkte

Von 14 Gemeinden im Landkreis Starnberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Seefeld auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Seefeld liegt

Gemeinden im Landkreis Starnberg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Seefeld Grundsteuer B
Tutzing 300 % 0 Prozentpunkte 340 %
Feldafing 290 % −10 Prozentpunkte 375 %
Krailling 310 % +10 Prozentpunkte 340 %
Andechs 320 % +20 Prozentpunkte 310 %
Herrsching a.Ammersee 320 % +20 Prozentpunkte 300 %

Was die Gewerbesteuer in Seefeld konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 300 % macht daraus 10.027,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.674,00 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Seefeld, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Seefeld noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Seefeld

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Seefeld?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 300 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 10.027,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Seefeld?

Die Grundsteuer B liegt bei 290 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Seefeld hoch?

Gemessen am Median Landkreis Starnberg von 325 % liegt der Satz von Seefeld 25 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Seefeld durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Seefeld
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.