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Hebesätze Philippsburg
350 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Philippsburg aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 280 %. Der Median Landkreis Karlsruhe liegt bei 350 % und damit auf demselben Wert.
Ist der Hebesatz in Philippsburg hoch?
880 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 350 % fest. Damit liegt Philippsburg im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 340 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 161-größte von 1.101 Gemeinden des Landes.
Philippsburg im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Philippsburg | 350 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Karlsruhe | 350 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −30 Prozentpunkte |
Von 32 Gemeinden im Landkreis Karlsruhe mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Philippsburg auf Platz 13, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Wie die Umgebung von Philippsburg liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Philippsburg | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Eggenstein-Leopoldshafen | 350 % | 0 Prozentpunkte | 340 % |
| Gondelsheim | 350 % | 0 Prozentpunkte | 320 % |
| Kraichtal | 350 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Zaisenhausen | 350 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Karlsbad | 345 % | −5 Prozentpunkte | 325 % |
Gewerbesteuer in Philippsburg an einem Beispiel
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 350 %, also 11.698,75 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Philippsburg selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Philippsburg noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Wie viel Gewerbesteuer in Philippsburg tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 18.857.362 Euro | 1.372 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 2.463.983 Euro | 179 Euro |
| Grundsteuer B | 1.514.930 Euro | 110 Euro |
| Grundsteuer A | 41.357 Euro | 3 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 13.748 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Philippsburg im Berichtsjahr 2024 1.372 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Philippsburg liegt über diesem Wert. Im Land Baden-Württemberg liegt der Median bei 518 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Philippsburg
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Philippsburg?
Philippsburg setzt 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.698,75 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Philippsburg?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 280 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Philippsburg hoch?
Der Median Landkreis Karlsruhe liegt bei 350 %. Philippsburg liegt damit genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Philippsburg per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.