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Baden-Württemberg Landkreis Karlsruhe Eggenstein-Leopoldshafen

Hebesätze Eggenstein-Leopoldshafen

Landkreis Karlsruhe · AGS 08215102 · 16.700 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Eggenstein-Leopoldshafen setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 340 %. Der Median Landkreis Karlsruhe liegt bei 350 % und damit auf demselben Wert.

Wie Eggenstein-Leopoldshafen zum Landesdurchschnitt liegt

Eggenstein-Leopoldshafen liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 880 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 350 %. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 340 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 124-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Eggenstein-Leopoldshafen im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Eggenstein-Leopoldshafen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Eggenstein-Leopoldshafen 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Karlsruhe 350 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 32 Gemeinden im Landkreis Karlsruhe mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Eggenstein-Leopoldshafen auf Platz 13, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Gemeinden nahe am Wert von Eggenstein-Leopoldshafen

Gemeinden im Landkreis Karlsruhe mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Eggenstein-Leopoldshafen Grundsteuer B
Gondelsheim 350 % 0 Prozentpunkte 320 %
Kraichtal 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Philippsburg 350 % 0 Prozentpunkte 280 %
Zaisenhausen 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Karlsbad 345 % −5 Prozentpunkte 325 %

Gewerbesteuer in Eggenstein-Leopoldshafen an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 350 % Hebesatz sind 11.698,75 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Eggenstein-Leopoldshafen selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Eggenstein-Leopoldshafen noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Eggenstein-Leopoldshafen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Eggenstein-Leopoldshafen?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Eggenstein-Leopoldshafen?

Eggenstein-Leopoldshafen setzt die Grundsteuer B auf 340 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Eggenstein-Leopoldshafen hoch?

Eggenstein-Leopoldshafen liegt genau darauf, gemessen am Median Landkreis Karlsruhe von 350 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Eggenstein-Leopoldshafen selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Eggenstein-Leopoldshafen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.