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Baden-Württemberg Landkreis Karlsruhe Karlsbad

Hebesätze Karlsbad

Landkreis Karlsruhe · AGS 08215096 · 16.141 Einwohner

Gewerbesteuer
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
325 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
325 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Karlsbad gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 345 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 325 %. Der Median Landkreis Karlsruhe liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Wie Karlsbad zum Landesdurchschnitt liegt

Karlsbad liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 69 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 345 %. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 318 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 129-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Karlsbad ausweisen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Karlsbad, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Karlsbad 345 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Karlsruhe 350 % Berichtsjahr 2024 −5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −35 Prozentpunkte

Von 32 Gemeinden im Landkreis Karlsruhe mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Karlsbad auf Platz 11, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Karlsbad mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Karlsruhe mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Karlsbad Grundsteuer B
Pfinztal 345 % 0 Prozentpunkte 390 %
Bad Schönborn 340 % −5 Prozentpunkte 330 %
Dettenheim 340 % −5 Prozentpunkte 320 %
Eggenstein-Leopoldshafen 350 % +5 Prozentpunkte 340 %
Gondelsheim 350 % +5 Prozentpunkte 320 %

Was der Hebesatz in Karlsbad in Euro bedeutet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 345 % Hebesatz sind 11.531,63 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.169,88 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Karlsbad beschliesst

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Karlsbad nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Karlsbad noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Karlsbad

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Karlsbad?

345 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.531,63 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Karlsbad?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 325 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Karlsbad hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 350 %. Karlsbad liegt 5 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Karlsbad per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Karlsbad
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.