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Hebesätze Pegestorf
In Pegestorf gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 330 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 360 %. Der Median Landkreis Holzminden liegt bei 358 %, die Differenz beträgt 28 Prozentpunkte.
Wie Pegestorf zum Landesdurchschnitt liegt
Pegestorf liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 429 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 330 %. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 10 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 933-größte von 941 Gemeinden des Landes.
Pegestorf im Zahlenvergleich
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Pegestorf | 330 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Holzminden | 358 % | Berichtsjahr 2024 | −28 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −50 Prozentpunkte |
Von 32 Gemeinden im Landkreis Holzminden mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Pegestorf auf Platz 1, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Nachbarn von Pegestorf mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Pegestorf | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Heinsen | 343 % | +13 Prozentpunkte | 351 % |
| Hehlen | 345 % | +15 Prozentpunkte | 330 % |
| Arholzen | 350 % | +20 Prozentpunkte | 360 % |
| Dielmissen | 350 % | +20 Prozentpunkte | 360 % |
| Eimen | 350 % | +20 Prozentpunkte | 345 % |
Gewerbesteuer in Pegestorf an einem Beispiel
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 330 % Hebesatz sind 11.030,25 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit diesem Hebesatz ab.
Wer den Hebesatz in Pegestorf beschließt
Zuständig für die Festsetzung ist Pegestorf selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Pegestorf noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Was Pegestorf aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 5.016 Euro | 13 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 532 Euro | 1 Euro |
| Grundsteuer B | 43.804 Euro | 113 Euro |
| Grundsteuer A | 12.170 Euro | 31 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 388 | |
Pegestorf nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 13 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit unter dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Niedersachsen liegt der Median bei 468 Euro.
Bei 388 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Pegestorf
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Pegestorf?
Pegestorf setzt 330 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.030,25 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Pegestorf?
Pegestorf setzt die Grundsteuer B auf 360 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Pegestorf hoch?
Der Median Landkreis Holzminden liegt bei 358 %. Pegestorf liegt damit 28 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Pegestorf durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.