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Niedersachsen Landkreis Holzminden Eimen

Hebesätze Eimen

Landkreis Holzminden · AGS 03255012 · 818 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Eimen setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 345 %. Der Median Landkreis Holzminden liegt bei 358 %, die Differenz beträgt 8 Prozentpunkte.

Wie Eimen bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Eimen im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 350 % setzen bundesweit 880 Gemeinden fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 41 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 800-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Eimen im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Eimen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Eimen 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Holzminden 358 % Berichtsjahr 2024 −8 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 32 Gemeinden im Landkreis Holzminden mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Eimen auf Platz 4, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Holzminden mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Eimen Grundsteuer B
Arholzen 350 % 0 Prozentpunkte 360 %
Dielmissen 350 % 0 Prozentpunkte 360 %
Halle 350 % 0 Prozentpunkte 370 %
Heinade 350 % 0 Prozentpunkte 360 %
Holzen 350 % 0 Prozentpunkte 360 %

Gewerbesteuer in Eimen an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 350 % ergibt das 11.698,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Eimen selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Eimen noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Eimen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Eimen?

In Eimen gilt ein Hebesatz von 350 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.698,75 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Eimen?

345 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Eimen hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Holzminden von 358 % liegt Eimen 8 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Eimen selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Eimen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.