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Hebesätze Hehlen
Hehlen setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 345 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Landkreis Holzminden liegt bei 358 %, die Differenz beträgt 13 Prozentpunkte.
Wie Hehlen zum Landesdurchschnitt liegt
Hehlen liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 69 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 345 %. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 34 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 535-größte von 941 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Hehlen im Überblick
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Hehlen | 345 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Holzminden | 358 % | Berichtsjahr 2024 | −13 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −35 Prozentpunkte |
Von 32 Gemeinden im Landkreis Holzminden mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hehlen auf Platz 3, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Gemeinden nahe am Wert von Hehlen
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Hehlen | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Heinsen | 343 % | −2 Prozentpunkte | 351 % |
| Arholzen | 350 % | +5 Prozentpunkte | 360 % |
| Dielmissen | 350 % | +5 Prozentpunkte | 360 % |
| Eimen | 350 % | +5 Prozentpunkte | 345 % |
| Halle | 350 % | +5 Prozentpunkte | 370 % |
Was die Gewerbesteuer in Hehlen konkret kostet
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 345 % Hebesatz sind 11.531,63 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.169,88 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das mit eigenen Zahlen im Gewerbesteuer-Rechner.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Hehlen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Hehlen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Was Hehlen aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 1.251.027 Euro | 760 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 126.916 Euro | 77 Euro |
| Grundsteuer B | 235.296 Euro | 143 Euro |
| Grundsteuer A | 26.535 Euro | 16 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 1.646 | |
Hehlen nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 760 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit über dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Niedersachsen liegt der Median bei 468 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hehlen
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hehlen?
Hehlen setzt 345 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.531,63 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hehlen?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 330 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Hehlen hoch?
Hehlen liegt 13 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Holzminden von 358 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Hehlen durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.