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Hebesätze Pastetten
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Pastetten beträgt 330 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Erding liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Pastetten hoch?
429 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 330 % fest. Damit liegt Pastetten im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 581 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.037-größte von 2.056 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Pastetten nach Quelle
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Pastetten | 330 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Erding | 360 % | Berichtsjahr 2024 | −30 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −50 Prozentpunkte |
Von 26 Gemeinden im Landkreis Erding mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Pastetten auf Platz 4, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Nachbarn von Pastetten mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Pastetten | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Forstern | 330 % | 0 Prozentpunkte | 450 % |
| Erding | 325 % | −5 Prozentpunkte | 450 % |
| Wörth | 320 % | −10 Prozentpunkte | 320 % |
| Bockhorn | 350 % | +20 Prozentpunkte | 300 % |
| Dorfen | 350 % | +20 Prozentpunkte | 380 % |
Ein Rechenbeispiel für Pastetten
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 330 %, also 11.030,25 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Wer den Hebesatz in Pastetten beschließt
Pastetten legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Pastetten fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Was Pastetten aus den Realsteuern einnimmt
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 838.900 Euro | 298 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 64.296 Euro | 23 Euro |
| Grundsteuer B | 217.269 Euro | 77 Euro |
| Grundsteuer A | 43.562 Euro | 15 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 2.818 | |
Pastetten nahm im Berichtsjahr 2024 je Einwohner 298 Euro an Gewerbesteuer ein und liegt damit unter dem bundesweiten Median von 383 Euro. Im Land Bayern liegt der Median bei 453 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Pastetten
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Pastetten?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 330 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.030,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Pastetten?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Pastetten hoch?
Pastetten liegt 30 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Erding von 360 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Pastetten per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.