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Bayern Landkreis Erding Forstern

Hebesätze Forstern

Landkreis Erding · AGS 09177119 · 3.695 Einwohner

Gewerbesteuer
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Forstern gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 330 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 450 %. Der Median Landkreis Erding liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Wie Forstern bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Forstern im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 330 % setzen bundesweit 429 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 581 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 819-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Forstern im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Forstern, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Forstern 330 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Erding 360 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte

Von 26 Gemeinden im Landkreis Erding mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Forstern auf Platz 4, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Forstern mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Erding mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Forstern Grundsteuer B
Pastetten 330 % 0 Prozentpunkte 380 %
Erding, Große Kreisstadt 325 % −5 Prozentpunkte 450 %
Wörth 320 % −10 Prozentpunkte 320 %
Bockhorn 350 % +20 Prozentpunkte 300 %
Dorfen 350 % +20 Prozentpunkte 380 %

Gewerbesteuer in Forstern an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 330 % ergibt das 11.030,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Forstern beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Forstern selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Forstern noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Forstern

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Forstern?

Forstern setzt 330 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.030,25 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Forstern?

Die Grundsteuer B liegt bei 450 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Forstern hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 360 %. Forstern liegt 30 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Forstern selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Forstern
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.