Bayern › Landkreis Erding ›Erding, Große Kreisstadt
Hebesätze Erding, Große Kreisstadt
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Erding, Große Kreisstadt beträgt 325 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 450 %. Der Median Landkreis Erding liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 35 Prozentpunkte.
Wie Erding, Große Kreisstadt bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Erding, Große Kreisstadt im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 325 % setzen bundesweit 63 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 554 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 32-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Erding, Große Kreisstadt nach Quelle
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Erding, Große Kreisstadt | 325 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Erding | 360 % | Berichtsjahr 2024 | −35 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −55 Prozentpunkte |
Von 26 Gemeinden im Landkreis Erding mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Erding, Große Kreisstadt auf Platz 3, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Nachbarn von Erding, Große Kreisstadt mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Erding, Große Kreisstadt | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Forstern | 330 % | +5 Prozentpunkte | 450 % |
| Pastetten | 330 % | +5 Prozentpunkte | 380 % |
| Wörth | 320 % | −5 Prozentpunkte | 320 % |
| Bockhorn | 350 % | +25 Prozentpunkte | 300 % |
| Dorfen | 350 % | +25 Prozentpunkte | 380 % |
Ein Rechenbeispiel für Erding, Große Kreisstadt
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 325 % ergibt das 10.863,13 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.838,38 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Wer den Hebesatz in Erding, Große Kreisstadt beschliesst
Erding, Große Kreisstadt legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Erding, Große Kreisstadt fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Erding, Große Kreisstadt
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Erding, Große Kreisstadt?
In Erding, Große Kreisstadt gilt ein Hebesatz von 325 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 10.863,13 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Erding, Große Kreisstadt?
Erding, Große Kreisstadt setzt die Grundsteuer B auf 450 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Erding, Große Kreisstadt hoch?
Erding, Große Kreisstadt liegt 35 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Erding von 360 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Erding, Große Kreisstadt durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.