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Sachsen Landkreis Görlitz Ostritz

Hebesätze Ostritz

Landkreis Görlitz · AGS 14626420 · 2.237 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Ostritz, Stadt

Gewerbesteuer
450 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
495 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
375 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

450 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Ostritz aus (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 495 %. Der Median Landkreis Görlitz liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 450 % aus.

Wie Ostritz zum Landesdurchschnitt liegt

Ostritz liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 136 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 450 %. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 404 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 307-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Ostritz im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Ostritz, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Ostritz 450 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Ostritz 450 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Görlitz 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026 +50 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +70 Prozentpunkte

Von 53 Gemeinden im Landkreis Görlitz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ostritz auf Platz 52, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Görlitz mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Ostritz Grundsteuer B
Bad Muskau 450 % 0 Prozentpunkte 490 %
Görlitz 430 % −20 Prozentpunkte 495 %
Seifhennersdorf 430 % −20 Prozentpunkte 490 %
Löbau 420 % −30 Prozentpunkte 410 %
Markersdorf 420 % −30 Prozentpunkte 380 %

Gewerbesteuer in Ostritz an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 450 % Hebesatz sind 15.041,25 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Ostritz selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Ostritz noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ostritz

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ostritz?

Der Hebesatz liegt bei 450 %, gebietsstand 1. januar 2026. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 15.041,25 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ostritz?

495 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Gebietsstand 1. Januar 2026). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Ostritz hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 400 %. Ostritz liegt 50 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Ostritz selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Ostritz
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.