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Sachsen Landkreis Görlitz Löbau

Hebesätze Löbau

Landkreis Görlitz · AGS 14626290 · 14.433 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Löbau, Stadt

Gewerbesteuer
420 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
410 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
280 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Löbau gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 420 %, gebietsstand 1. januar 2026. Die Grundsteuer B beträgt 410 %. Der Median Landkreis Görlitz liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 420 % aus.

Was der Wert für Löbau bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Löbau im höchsten Fünftel; der Satz von 420 % kommt insgesamt 243 mal vor. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 362 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 44-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Löbau nach Quelle

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Löbau, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Löbau 420 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Löbau 420 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Görlitz 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte

Von 53 Gemeinden im Landkreis Görlitz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Löbau auf Platz 43, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Löbau mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Görlitz mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Löbau Grundsteuer B
Markersdorf 420 % 0 Prozentpunkte 380 %
Niesky 420 % 0 Prozentpunkte 440 %
Olbersdorf 420 % 0 Prozentpunkte 580 %
Rietschen 420 % 0 Prozentpunkte 450 %
Schöpstal 420 % 0 Prozentpunkte 440 %

Ein Rechenbeispiel für Löbau

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 420 % sind das 14.038,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Löbau beschliesst

Löbau legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Löbau fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Löbau

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Löbau?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 420 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 14.038,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Löbau?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 410 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Löbau hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 400 %. Löbau liegt 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Löbau durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Löbau
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.