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Sachsen Landkreis Görlitz Markersdorf

Hebesätze Markersdorf

Landkreis Görlitz · AGS 14626300 · 3.864 Einwohner

Gewerbesteuer
420 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
380 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
360 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Markersdorf setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 420 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Görlitz liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 420 % aus.

Ist der Hebesatz in Markersdorf hoch?

243 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 420 % fest. Damit liegt Markersdorf im höchsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 362 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 205-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Markersdorf nach Quelle

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Markersdorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Markersdorf 420 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Markersdorf 420 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Görlitz 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte

Von 53 Gemeinden im Landkreis Görlitz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Markersdorf auf Platz 43, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Görlitz mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Markersdorf Grundsteuer B
Löbau 420 % 0 Prozentpunkte 410 %
Niesky 420 % 0 Prozentpunkte 440 %
Olbersdorf 420 % 0 Prozentpunkte 580 %
Rietschen 420 % 0 Prozentpunkte 450 %
Schöpstal 420 % 0 Prozentpunkte 440 %

Ein Rechenbeispiel für Markersdorf

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 420 %, also 14.038,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Markersdorf legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Markersdorf fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Markersdorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Markersdorf?

420 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Gebietsstand 1. Januar 2026). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 14.038,50 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Markersdorf?

Die Grundsteuer B liegt bei 380 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Markersdorf hoch?

Gemessen am Median Landkreis Görlitz von 400 % liegt der Satz von Markersdorf 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Markersdorf. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Markersdorf
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.