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Sachsen Landkreis Görlitz Bad Muskau

Hebesätze Bad Muskau

Landkreis Görlitz · AGS 14626010 · 3.715 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Bad Muskau, Stadt

Gewerbesteuer
450 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
490 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
400 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Bad Muskau setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 450 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 490 %. Der Median Landkreis Görlitz liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 450 % aus.

Was der Wert für Bad Muskau bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Bad Muskau im höchsten Fünftel; der Satz von 450 % kommt insgesamt 136 mal vor. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 404 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 215-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Bad Muskau im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bad Muskau, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bad Muskau 450 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Bad Muskau 450 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Görlitz 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026 +50 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +70 Prozentpunkte

Von 53 Gemeinden im Landkreis Görlitz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bad Muskau auf Platz 52, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Bad Muskau

Gemeinden im Landkreis Görlitz mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bad Muskau Grundsteuer B
Ostritz 450 % 0 Prozentpunkte 495 %
Görlitz 430 % −20 Prozentpunkte 495 %
Seifhennersdorf 430 % −20 Prozentpunkte 490 %
Löbau 420 % −30 Prozentpunkte 410 %
Markersdorf 420 % −30 Prozentpunkte 380 %

Was die Gewerbesteuer in Bad Muskau konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 450 % sind das 15.041,25 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Bad Muskau, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Bad Muskau noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bad Muskau

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bad Muskau?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 450 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 15.041,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bad Muskau?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 490 %, gebietsstand 1. januar 2026. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Bad Muskau hoch?

Der Median Landkreis Görlitz liegt bei 400 %. Bad Muskau liegt damit 50 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Bad Muskau selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Bad Muskau
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.