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Sachsen Landkreis Görlitz Seifhennersdorf

Hebesätze Seifhennersdorf

Landkreis Görlitz · AGS 14626530 · 3.646 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Seifhennersdorf, Stadt

Gewerbesteuer
430 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
490 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
350 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

430 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Seifhennersdorf aus (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 490 %. Der Median Landkreis Görlitz liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 430 % aus.

Ist der Hebesatz in Seifhennersdorf hoch?

91 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 430 % fest. Damit liegt Seifhennersdorf im höchsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 389 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 218-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Seifhennersdorf im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Seifhennersdorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Seifhennersdorf 430 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Seifhennersdorf 430 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Görlitz 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026 +30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +50 Prozentpunkte

Von 53 Gemeinden im Landkreis Görlitz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Seifhennersdorf auf Platz 50, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Wie die Umgebung von Seifhennersdorf liegt

Gemeinden im Landkreis Görlitz mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Seifhennersdorf Grundsteuer B
Görlitz 430 % 0 Prozentpunkte 495 %
Löbau 420 % −10 Prozentpunkte 410 %
Markersdorf 420 % −10 Prozentpunkte 380 %
Niesky 420 % −10 Prozentpunkte 440 %
Olbersdorf 420 % −10 Prozentpunkte 580 %

Gewerbesteuer in Seifhennersdorf an einem Beispiel

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 430 %, also 14.372,75 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Seifhennersdorf selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Seifhennersdorf noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Seifhennersdorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Seifhennersdorf?

Der Hebesatz liegt bei 430 %, gebietsstand 1. januar 2026. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 14.372,75 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Seifhennersdorf?

490 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Gebietsstand 1. Januar 2026). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Seifhennersdorf hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 400 %. Seifhennersdorf liegt 30 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Seifhennersdorf legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Seifhennersdorf
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.