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Rheinland-Pfalz Donnersbergkreis Oberwiesen

Hebesätze Oberwiesen

Donnersbergkreis · AGS 07333056 · 566 Einwohner

Gewerbesteuer
403 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
600 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Oberwiesen ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 403 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 600 %. Der Median Donnersbergkreis liegt bei 389 %, die Differenz beträgt 14 Prozentpunkte.

Wie Oberwiesen zum Landesdurchschnitt liegt

Oberwiesen liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 4 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 403 %. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.004 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.143-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Oberwiesen im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Oberwiesen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Oberwiesen 403 % Berichtsjahr 2024
Median Donnersbergkreis 389 % Berichtsjahr 2024 +14 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +23 Prozentpunkte

Von 81 Gemeinden im Donnersbergkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Oberwiesen auf Platz 64, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Wie die Umgebung von Oberwiesen liegt

Gemeinden im Donnersbergkreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Oberwiesen Grundsteuer B
Dreisen 403 % 0 Prozentpunkte 458 %
Jakobsweiler 403 % 0 Prozentpunkte 500 %
Weitersweiler 404 % +1 Prozentpunkte 450 %
Albisheim 400 % −3 Prozentpunkte 465 %
Bayerfeld-Steckweiler 400 % −3 Prozentpunkte 500 %

Was die Gewerbesteuer in Oberwiesen konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 403 % Hebesatz sind 13.470,28 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 768,77 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Oberwiesen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Oberwiesen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Oberwiesen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Oberwiesen?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 403 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.470,28 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Oberwiesen?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 600 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Oberwiesen hoch?

Im Vergleich zum Median Donnersbergkreis von 389 % liegt Oberwiesen 14 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Oberwiesen per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Oberwiesen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.