Rheinland-Pfalz › Donnersbergkreis ›Albisheim
Hebesätze Albisheim
Für Albisheim ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Donnersbergkreis liegt bei 389 %, die Differenz beträgt 11 Prozentpunkte.
Was der Wert für Albisheim bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Albisheim im vierten Fünftel; der Satz von 400 % kommt insgesamt 1.113 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.710 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 368-größte von 2.301 Gemeinden des Landes.
Albisheim im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Albisheim | 400 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Donnersbergkreis | 389 % | Berichtsjahr 2024 | +11 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
Von 81 Gemeinden im Donnersbergkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Albisheim auf Platz 42, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Wie die Umgebung von Albisheim liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Albisheim | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bayerfeld-Steckweiler | 400 % | 0 Prozentpunkte | 500 % |
| Börrstadt | 400 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Breunigweiler | 400 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Dörrmoschel | 400 % | 0 Prozentpunkte | 500 % |
| Eisenberg (Pfalz) | 400 % | 0 Prozentpunkte | 500 % |
Gewerbesteuer in Albisheim an einem Beispiel
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 400 % sind das 13.370,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit diesem Satz und eigenen Werten.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Albisheim selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Albisheim noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Wie viel Gewerbesteuer in Albisheim tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 451.811 Euro | 242 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 39.533 Euro | 21 Euro |
| Grundsteuer B | 222.427 Euro | 119 Euro |
| Grundsteuer A | 23.650 Euro | 13 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 1.865 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Albisheim im Berichtsjahr 2024 242 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Albisheim liegt unter diesem Wert. Im Land Rheinland-Pfalz liegt der Median bei 212 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Albisheim
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Albisheim?
In Albisheim gilt ein Hebesatz von 400 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.370,00 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Albisheim?
Albisheim setzt die Grundsteuer B auf 465 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Albisheim hoch?
Der Median Donnersbergkreis liegt bei 389 %. Albisheim liegt damit 11 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Albisheim selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.