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Rheinland-Pfalz Donnersbergkreis Jakobsweiler

Hebesätze Jakobsweiler

Donnersbergkreis · AGS 07333035 · 257 Einwohner

Gewerbesteuer
403 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
500 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

403 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Jakobsweiler aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 500 %. Der Median Donnersbergkreis liegt bei 389 %, die Differenz beträgt 14 Prozentpunkte.

Was der Wert für Jakobsweiler bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Jakobsweiler im höchsten Fünftel; der Satz von 403 % kommt insgesamt 4 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.004 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.762-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Jakobsweiler vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Jakobsweiler, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Jakobsweiler 403 % Berichtsjahr 2024
Median Donnersbergkreis 389 % Berichtsjahr 2024 +14 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +23 Prozentpunkte

Von 81 Gemeinden im Donnersbergkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Jakobsweiler auf Platz 64, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Jakobsweiler mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Donnersbergkreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Jakobsweiler Grundsteuer B
Dreisen 403 % 0 Prozentpunkte 458 %
Oberwiesen 403 % 0 Prozentpunkte 600 %
Weitersweiler 404 % +1 Prozentpunkte 450 %
Albisheim 400 % −3 Prozentpunkte 465 %
Bayerfeld-Steckweiler 400 % −3 Prozentpunkte 500 %

Wie viel Gewerbesteuer in Jakobsweiler anfällt

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 403 % sind das 13.470,28 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 768,77 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Jakobsweiler beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Jakobsweiler und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Jakobsweiler ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Jakobsweiler

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Jakobsweiler?

Der Hebesatz liegt bei 403 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.470,28 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Jakobsweiler?

500 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Jakobsweiler hoch?

Gemessen am Median Donnersbergkreis von 389 % liegt der Satz von Jakobsweiler 14 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Jakobsweiler. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Jakobsweiler
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.