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Rheinland-Pfalz Donnersbergkreis Weitersweiler

Hebesätze Weitersweiler

Donnersbergkreis · AGS 07333081 · 500 Einwohner

Gewerbesteuer
404 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Weitersweiler beträgt 404 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 450 %. Der Median Donnersbergkreis liegt bei 389 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Was der Wert für Weitersweiler bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Weitersweiler im höchsten Fünftel; der Satz von 404 % kommt insgesamt 6 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.008 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.249-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Weitersweiler im Zahlenvergleich

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Weitersweiler, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Weitersweiler 404 % Berichtsjahr 2024
Median Donnersbergkreis 389 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +24 Prozentpunkte

Von 81 Gemeinden im Donnersbergkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Weitersweiler auf Platz 67, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Donnersbergkreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Weitersweiler Grundsteuer B
Dreisen 403 % −1 Prozentpunkte 458 %
Jakobsweiler 403 % −1 Prozentpunkte 500 %
Oberwiesen 403 % −1 Prozentpunkte 600 %
Göllheim 407 % +3 Prozentpunkte 450 %
Rathskirchen 407 % +3 Prozentpunkte 627 %

Gewerbesteuer in Weitersweiler an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 404 % sind das 13.503,70 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 802,20 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo die Festsetzung für Weitersweiler nachzulesen ist

Zuständig für die Festsetzung ist Weitersweiler selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Weitersweiler noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Weitersweiler

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Weitersweiler?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 404 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.503,70 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Weitersweiler?

Die Grundsteuer B liegt bei 450 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Weitersweiler hoch?

Im Vergleich zum Median Donnersbergkreis von 389 % liegt Weitersweiler 15 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Weitersweiler. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Weitersweiler
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.