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Bayern Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Oberickelsheim

Hebesätze Oberickelsheim

Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim · AGS 09575155 · 750 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
650 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
600 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Oberickelsheim beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 650 %. Der Median Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Oberickelsheim hoch?

1.113 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 400 % fest. Damit liegt Oberickelsheim im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.966 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 2.025-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Oberickelsheim im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Oberickelsheim, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Oberickelsheim 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim 350 % Berichtsjahr 2024 +50 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 38 Gemeinden im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Oberickelsheim auf Platz 38, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Wie die Umgebung von Oberickelsheim liegt

Gemeinden im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Oberickelsheim Grundsteuer B
Ergersheim 380 % −20 Prozentpunkte 450 %
Hemmersheim 380 % −20 Prozentpunkte 450 %
Langenfeld 380 % −20 Prozentpunkte 300 %
Markt Bibart 380 % −20 Prozentpunkte 400 %
Markt Taschendorf 380 % −20 Prozentpunkte 400 %

Gewerbesteuer in Oberickelsheim an einem Beispiel

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 400 %, also 13.370,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Oberickelsheim selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Oberickelsheim noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Oberickelsheim

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Oberickelsheim?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Oberickelsheim?

650 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Oberickelsheim hoch?

Gemessen am Median Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim von 350 % liegt der Satz von Oberickelsheim 50 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Oberickelsheim selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Oberickelsheim
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.