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Bayern Landkreis Erding Oberding

Hebesätze Oberding

Landkreis Erding · AGS 09177133 · 6.545 Einwohner

Gewerbesteuer
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
250 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
250 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Oberding gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 300 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 250 %. Der Median Landkreis Erding liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 60 Prozentpunkte.

Wie Oberding zum Landesdurchschnitt liegt

Oberding liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 243 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 300 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 47 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 411-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Oberding im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Oberding, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Oberding 300 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Erding 360 % Berichtsjahr 2024 −60 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −80 Prozentpunkte

Von 26 Gemeinden im Landkreis Erding mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Oberding auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Erding mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Oberding Grundsteuer B
Wörth 320 % +20 Prozentpunkte 320 %
Erding, Große Kreisstadt 325 % +25 Prozentpunkte 450 %
Forstern 330 % +30 Prozentpunkte 450 %
Pastetten 330 % +30 Prozentpunkte 380 %
Bockhorn 350 % +50 Prozentpunkte 300 %

Was die Gewerbesteuer in Oberding konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 300 % Hebesatz sind 10.027,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.674,00 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Oberding, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Oberding noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Oberding

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Oberding?

Der Hebesatz liegt bei 300 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 10.027,50 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Oberding?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 250 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Oberding hoch?

Der Median Landkreis Erding liegt bei 360 %. Oberding liegt damit 60 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Oberding per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Oberding
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.